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Satzung des

in der Fassung nach der 2. Änderung vom  14.03.2014 (Neufassung)

 

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Fan-Club FC Schalke 04 "Eifler Kuhstallknappen" e.V.,

Der Verein hat seinen Sitz in 54673 Koxhausen, Am Komp 1.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereins ist, den FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. zu unterstützen.

Es werden regelmäßige gemeinsame Fahrten zu Spielen organisiert an denen die Mitglieder teilnehmen können.

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeder erklären, der sich mit den in § 2 genannten Zweck identifizieren kann. Ein Anspruch auf die Mitgliedschaft im Verein besteht nicht.

Für die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich keine Altersbegrenzung.

Zur Aufnahme eines minderjährigen Mitgliedes ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Die Mitgliedschaft erlischt:

1. durch den Tod,

2. durch freiwilligen Austritt, der jederzeit mündlich, per E-Mail oder schriftlich erklärt werden kann. Die Einhaltung einer Kündigungsfrist ist nicht erforderlich.

3. durch Ausschluss seitens des Vorstandes, wegen vereinsschädigenden Verhaltens.

Der Ausschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes.

 

§ 5 Beiträge

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 15.08. des jeweiligen Geschäftsjahres fällig. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilige Erstattung.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

 

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

1. Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

 

§ 7 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.

Es findet jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder, sofern ein Mitglied über keine E-Mail-Adresse verfügt, erfolgt eine mündliche Einladung. Die Einladung erfolgt spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin der Mitgliederversammlung.

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens 4 Kalendertage vor der Versammlung bei einem Vorstandsmitglied eingereicht werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

Stimmberechtigt bei der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.

Über die Mitgliederversammlung ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Das Protokoll enthält mindestens: Ort und Zeit der Versammlung, Anwesende sowie den Wortlaut der gefassten Beschlüsse. Das Protokoll ist von dem Präsidenten sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

1. dem Präsidenten, gleichzeitig 1. Vorsitzender

2. dem stellvertretenden Präsidenten, gleichzeitig 2. Vorsitzender

3. dem Geschäftsführer,

4. dem stellvertretenden Geschäftsführer,

5. dem 1. Kassierer,

6. dem stellvertretenden Kassierer,

7. dem 1. Schriftführer,

8. dem stellvertretenden Schriftführer

9. bis zu zwei weiteren Beisitzern

 

Vertretungs- und zeichnungsberechtigt im Sinne von § 26 BGB sind sowohl der der 1. Vorsitzende als auch der Geschäftsführer. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

Bei den Vorstandsämtern Nr. 5 bis 8 sind Personalunionen zugelassen. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder reduziert sich für die Dauer der Amtszeit entsprechend. Gleiches gilt, wenn Vorstandsämter nicht besetzt sind.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins; ihm obliegt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wählbar sind nur die stimmberechtigten Mitglieder des Vereines. Die Amtszeit verkürzt oder verlängert sich auf den Zeitpunkt der Wahl eines neuen Vorstandes.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Wahlperiode aus, so hat die Mitgliederversammlung einen Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen.

 

§ 9 Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt wird.

Eine Auflösung kann nur mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

Für den Fall der Auflösung wird das gegebenenfalls vorhandene Vereinsvermögen für einen gemeinnützigen Zweck verwandt.

Über den Verwendungszweck entscheidet die Mitgliederversammlung im Zuge des Auflösungsbeschlusses.

 

 

§ 10

Die vorstehende Satzung wurde in der Versammlung vom 29.01.2011 errichtet.

Die 1. Änderung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 10.05.2012 beschlossen.

Die 2. Änderung der Satzung (Neufassung) wurde am 14.03.2014 beschlossen.

Koxhausen, den 14.03.2014

 

Norbert Wendel

Präsident und 1. Vorsitzender

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